Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung durch das Standesamt
Erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen.
- persönliches Erscheinen des Vaters und der Mutter (ggf. des Ehemannes) mit Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn Mutter bei Geburt des Kindes noch verheiratet ist/war)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn es nicht in Potsdam geboren wurde
- Mutterpass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung)
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Gebühren
33,00 Euro - Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung (bei zeitgleicher Erklärung des Vaters und Zustimmung der Mutter)
33,00 Euro - zusätzlich, bei getrennter Beurkundung der Zustimmung der Mutter (und ggf. des Ehemannes der Mutter), falls sie nicht zeitgleich mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgt
gebührenfrei - beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennung für Vater / Mutter / Kind / Geburtsstandesamt
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK)