Namensänderungen für Eingebürgerte oder Spätaussiedler

Erforderliche Unterlagen

  • persönliches Erscheinen mit Personalausweis / Reisepass
  • ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • ggf. ausländische Eheurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Einbürgerungsurkunde bzw. Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15a BVFG o. Registrierschein

Gebühren

43,00 Euro – Beurkundung einer Erklärung zur Namensangleichung nach Einbürgerung oder für Spätaussiedler

16,00 Euro – Bescheinigung über die Namensänderung

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte