Namensänderungen von Ehegatten

Erforderliche Unterlagen

  • persönliches Erscheinen beider Ehegatten
  • mit Personalausweis / Reisepass

bei Bestimmung eines Ehenamens, eines Doppelnamens oder Widerruf des Doppelnamens:

  • Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde

bei Wiederannahme eines früheren Namens:

  • Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil oder rechtskräftiges Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Sterbeurkunde des Ehegatten / Lebenspartners

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

Gebühren

43,00 Euro - Beurkundung einer Erklärung zur Namensänderung
16,00 Euro - Bescheinigung über die Namensänderung

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte