Staatsangehörigkeitsausweis (Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit) 

Kurzbeschreibung

Einzureichende Unterlagen können selbstverständlich per Post zugesandt oder im Hausbriefkasten der Landeshauptstadt Potsdam hinterlegt werden.

Beschreibung

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird ausgestellt, wenn ausnahmsweise das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen ist, also wenn ein sachliches Interesse daran besteht.

Das setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit von deutschen öffentlichen Stellen bestritten wird oder sonst unsicher ist. Bei einer Antragstellung ist das darzulegen und nachzuweisen.

Personen, die seit Geburt als deutsche Staatsangehörige behandelt werden oder bei der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises ohne weiteres als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, fehlt in der Regel das sachliche Interesse. Insbesondere bei einem im Melderegister erfassten Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern ausländischer Eltern wird kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Unbeachtlich ist auch ein bloßes Besitzinteresse an einem Staatsangehörigkeitsausweis.

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde am Ort Ihres Wohnsitzes.

Bitte vereinbaren Sie mit der Staatsangehörigkeitsbehörde einen Termin

Dies kann

  • telefonisch Mo 9:00 - 12:00 Uhr und Mi 9:00 - 12:00 Uhr
  • oder per E-Mail erfolgen.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1722
 +49 331 289-1733
 +49 331 289-1782