Ein in der Landeshauptstadt Potsdam mit alleiniger oder Hauptwohnung meldebehördlich registrierter Bürger oder Einwohner möchte eine ausländische Person aus dessen Heimatstaat (Drittland) in die Bundesrepublik Deutschland einladen.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Dauer des entsprechenden Aufenthaltes, auch bei möglichen illegalen Aufenthalten und endet erst mit Ausreise des Ausländers oder einem Wechsel des ursprünglichen Aufenthaltszwecks.
Die antragstellende Person muss im Rahmen einer formgebundenen Verpflichtungserklärung die Kosten des Aufenthaltes der ausländischen Person übernehmen und durch Vorlage entsprechender Belege über eigenes Vermögen die Kostenübernahme nachweisen.
Zu diesen Kosten gehören:
- Unterbringungskosten
- Verpflegungskosten
- Krankenkosten
- ggf. Abschiebekosten
Die formgebundene Erklärung muss im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam im Beisein eines Mitarbeiters ausgefüllt werden.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist NICHT in Vollmacht möglich.