Beseitigungsanzeige (Abbruch einer baulichen Anlage)

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Bauvorlagen für eine Beseitigungsanzeige gemäß § 6 BbgBauVorlV:

  • Antragsformular (veröffentlichter Vordruck - Anlage 5)
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1000 mit Kennzeichnung der zu beseitigenden baulichen Anlage 
  • Abgangsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz

ggfls. Abbruchbeschreibung mit Ergänzungen wie

  • Beschreibung der baulichen Anlage unter Angabe von schadstoffhaltigen Verunreinigungen des Abbruchmaterials, insbesondere bei Industrie- und Gewerbebauten
  • Beschreibung des geplanten Abbruchvorganges
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
  • Abbruch - und Entsorgungskonzept
  • Benennung des Abbruchunternehmers

Umfang, Art, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung.

Die Bauvorlagen müssen

  • aus alterungsbeständigem Papier oder gleichwertigem Material lichtbeständig hergestellt sein;
  • sie müssen einen 2,5 cm breiten Heftrand und dem Format DIN A-4 entsprechen oder auf diese Größe gefaltet sein.
  • Die farbige Anfertigung der Bauvorlagen ist zulässig, soweit dieses der Übersichtlichkeit der Eintragungen dient.
  • Der Antrag mit den erforderlichen Bauvorlagen ist in mindestens dreifacher Ausfertigung (3 getrennt geheftete Sätze) einzureichen.

Bitte beachten: Zusätzlich sind die Bauvorlagen gemäß § 2 Abs. 3 BbgBauVorlV in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig.

Eine Annahme per E-Mail und eine Annahme von USB-Sticks ist leider nicht möglich. Bitte reichen Sie die Bauvorlagen in der elektronischen Form ausschließlich auf CD ein.

  • Beachten Sie bitte auch die vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegebenen „Rahmenbedingungen für elektronische Bauvorlagen für das Baugenehmigungsverfahren im Land Brandenburg“ (Stand: MIL 03.2017)
  • Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf ihrer Internetseite veröffentlichten Vordrucke sind zu verwenden ( siehe auch Downloads / Links).

Gebühren

Tarifstelle 10.19 - 50,00 Euro für die Bearbeitung der Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen

Weitere Gebühren können sein:

Tarifstelle 10.17 – Beratung in Bauangelegenheiten – eine Stunde kostenfrei, ab der zweiten Stunde Zeitgebühr gem. § 2 Abs. 5 BbgBauGebO = 97 Euro - 1 Stunde kostenfrei