Heiraten in Potsdam (allgem. Informationen)
Kurzbeschreibung
- Eheschließung Anmeldung
- der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
- Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
- eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
- Auskunft durch: zuständiges Standesamt
- Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- zuständig:
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Die Anmeldung einer Eheschließung ist bis auf weiteres nur per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen im Original (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.
Für die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail unter standesamt@rathaus.potsdam.de einen Termin.
An Eheschließungen können das Hochzeitspaar und
- im Haus 23 (neuer Stammsitz des Standesamt) 30 Gäste
- in der Alten Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger 124 Gäste
- im Schloss Kartzow 40 Gäste
- im Belvedere Pfingstberg 25 Gäste (18 Sitzplätze / 7 Stehplätze
(jeweils incl. Kindern des Brautpaares und der Gäste)
teilnehmen.
Die möglichen Gästezahlen in der Biosphäre, im URANIA-Planetarium und in den Neuen Kammern werden in individueller Absprache festgelegt.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.
Bitte beachten Sie:
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Ab dem 01. Oktober 2024 können Termine für die Außenorte für das Jahr 2025, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Potsdam alle Anmeldeunterlagen vorliegen.
Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamtrathaus.potsdamde. -
Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare möglich, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Potsdam auf.
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Eine quartalsweise Kalenderübersicht, an welchen Orten das Standesamt Potsdam Termine 2025 anbietet, finden Sie unter Downloads / Links.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall im Original benötigt werden:
Familienstand ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners
Familienstand geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben / verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners
Bei gemeinsamen Kindern (minderjährige / volljährige):
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
- Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt / Notar bereits begründet
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.
WICHTIG:
Wohnen beide nicht in Potsdam, möchten aber hier heiraten, muss die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Diese Anmeldeunterlagen müssen dem Standesamt Potsdam zugesandt bzw. vorgelegt werden.
Gebühren
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
59,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
32,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist (zusätzlich und je ausländisches Recht)
16,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Eheurkunde
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
Eheschließung in den Amtsräumen (Haus 23)
49,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
109,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
131,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
164,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Mietbeträge für die Außenorte
300,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche
370,00 Euro - Schloss Kartzow
275,00 Euro - Biosphäre Potsdam
300,00 Euro - URANIA-Planetarium
750,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg
1.500,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Jahresplanungen Eheschließungsorte 2024
Jahresplanungen Eheschließungsorte 2025
Weitere Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003813.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 09:35