Heiraten in Potsdam (allgem. Informationen)
Kurzbeschreibung
Die Anmeldung einer Eheschließung ist bis auf weiteres nur per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen im Original (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.
Für die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail unter standesamtrathaus.potsdamde einen Termin.
An Eheschließungen können das Brautpaar, ein/e Fotograf/in und ggf. Musiker/innen sowie
- im Rathaus 28 weitere Gäste
- im Krongut Bornstedt 20 weitere Gäste
- in der Alten Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger 60 weitere Gäste
- im Schloss Kartzow 40 weitere Gäste
- im Belvedere Pfingstberg 14 weitere Gäste
- im Schloss Lindstedt 50 weitere Gäste
- in den Neuen Kammern 40 weitere Gäste (jeweils incl. Kindern des Brautpaares oder der Gäste)
teilnehmen.
Die möglichen Gästezahlen in der Biosphäre, im URANIA-Planetarium werden in individueller Absprache festgelegt.
Beschreibung
Grundsätzlich kann eine Eheschließung unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird jedoch ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.
Bitte beachten Sie:
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Ab dem 01. Oktober 2022 können Termine für das Jahr 2023 (Januar bis Oktober), die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Potsdam alle Anmeldeunterlagen vorliegen.
Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamtrathaus.potsdamde. -
Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare möglich, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Potsdam auf.
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Eine quartalsweise Kalenderübersicht, an welchen Orten das Standesamt Potsdam Termine 2023 anbietet, finden Sie unter Downloads / Links.
Wegen der ab Ende des Jahres 2023 geplanten Sanierung des gesamten Rathauses zieht das Standesamt voraussichtlich ab November 2023 an einen anderen Standort. Bis zum Abschluss der Planungen können für die Monate November und Dezember 2023 vorerst keine Termine reserviert werden.
Auch für das Schloss Lindstedt und die Neuen Kammern können für das gesamte Jahr 2023 Termine derzeit leider nicht angeboten werden.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | standesamtrathaus.potsdamde |
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Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall im Original benötigt werden:
Familienstand ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners
Familienstand geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben / verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners
Bei gemeinsamen Kindern (minderjährige / volljährige):
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
- Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt / Notar bereits begründet
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.
WICHTIG:
Wohnen beide nicht in Potsdam, möchten aber hier heiraten, muss die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Diese Anmeldeunterlagen müssen dem Standesamt Potsdam zugesandt bzw. vorgelegt werden.
Gebühren
Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
51,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
30,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)
15,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
Eheschließung in den Amtsräumen (Rathaus)
45,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo+Mi 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)
100,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo+Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Sa 10-14 Uhr)
Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
120,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo+Mi 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)
150,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo+Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Sa 10-14 Uhr)
Mietbeträge für die Außenorte
120,00 Euro - Krongut Bornstedt
250,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche (ab 01.01.2023: 300€)
370,00 Euro - Schloss Kartzow
275,00 Euro - Biosphäre Potsdam
300,00 Euro - URANIA-Planetarium
550,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg (ab 01.01.2023: 750€)
700,00 Euro - Schloss Lindstedt (Mindestgebühr zzgl. Nebenkosten)
1.500,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Eheschließungsorte
- Präsidentenflügel im Rathaus
- Alte Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger
- Herrenhaus im Krongut Bornstedt
- Maurisches Kabinett im Belvedere auf dem Pfingstberg (nur von Mai bis Oktober)
- Schloss Kartzow
- Schloss Lindstedt (nur von Mai bis Oktober)
- Blaue Galerie in den Neuen Kammern (nur von Mai bis Oktober)
- URANIA-Planetarium
- Biosphäre Potsdam
Weitere Informationen zu unseren Eheschließungsorten finden Sie unter Downloads / Links.
Ablauf der Eheschließung
Bei der Anmeldung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Zeremonie besprochen.
Grundsätzlich verläuft diese wie folgt:
- Eintritt in der Eheschließungsraum
- Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
- Ja-Wort und Ringtausch
- Verlesen und Unterzeichnung der Niederschrift über die Eheschließung
- Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
- Gratulation der Gäste und Ausklang
Musikalische Begleitung der Zeremonie
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden.
Je nach Wunsch können dafür begleitend Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen bzw. die vorhandenen Instrumente (z. B. der Flügel im Stadthaus, die Orgel in der Kirche) genutzt werden.
Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen.
Jahresplanungen Eheschließungsorte
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003813.php
- Druckdatum
- 28.03.2023 07:09