Kurzbeschreibung
Anträge auf Einbürgerung können jederzeit schriftlich gestellt und mit den dazu einzureichenden Unterlagen (bitte nur Kopien!) per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten der Landeshauptstadt Potsdam (Hauteingang Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 79/81) eingeworfen werden.
Hinweis zum „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“: Dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Wann dies der Fall sein wird, entnehmen Sie bitte der aktuellen Berichterstattungen bzw. schauen Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung nach. Auskünfte zum Inhalt und den Auswirkungen dieses Gesetzes können gegenwärtig nicht gegeben werden.
BITTE BEACHTEN Sie:
Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Einbürgerungsanträge können wir keine verlässliche Aussage treffen, bis wann über ihren Antrag abschließend entschieden werden kann. Dieser Zeitpunkt hängt auch davon ab, ob der Antrag vollständig ist und wann die erforderliche Behördenbeteiligung abgeschlossen sein wird. Die Anträge werden grundsätzlich chronologisch nach Antragsdatum bearbeitet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeiten die Anträge schnellstmöglich. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sehen Sie bitte von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand (telefonisch oder per E-Mail) ab.
Der Ablauf der Gültigkeit des Heimatpasses oder des Reiseausweises für Ausländer/Flüchtlinge oder des Aufenthaltstitels kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. ihrem Ansprechpartner. Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner/innen wie folgt:
Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!