Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen zu beantragen oder eine bestehende Erlaubnis zu verlängern.
Sie erhalten zu Ihrem eigenen Führerschein zusätzlich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise:
Der Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.
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Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen:
- Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- persönliches Erscheinen
- EU-Kartenführerschein (ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist dieser vorher zu beantragen)
- Der Bewerber muss 2 Jahre Inhaber der Klasse B sein, bei Krankenkraftwagen 1 Jahr
- Mindestalter zum Führen von Taxen und Mietwagen beträgt 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
- Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur erteilt oder verlängert, wenn die Gewähr für die besondere Verantwortung gegeben ist.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
- für Krankenkraftwagen ein Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
Gebühren
43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung
Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlagen
§§ 28, 29, 48 und Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007487.php
- Druckdatum
- 01.06.2023 23:45