Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung ist erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
  • ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Führerschein) mit Vorbesitz mindestens 2 Jahre; Ausnahme bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen Vorbesitz mindestens 1 Jahr
  • bei Eintragung Krankenkraftwagen Nachweis über die Schulung in Erster-Hilfe im Original

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung

Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall

Fristen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.

  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • persönliches Erscheinen
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur erteilt oder verlängert, wenn die Gewähr für die besondere Verantwortung gegeben ist.