Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen:
- Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- persönliches Erscheinen
- EU-Kartenführerschein (ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist dieser vorher zu beantragen)
- Der Bewerber muss 2 Jahre Inhaber der Klasse B sein, bei Krankenkraftwagen 1 Jahr
- Mindestalter zum Führen von Taxen und Mietwagen beträgt 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
- Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur erteilt oder verlängert, wenn die Gewähr für die besondere Verantwortung gegeben ist.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
- für Krankenkraftwagen ein Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
Gebühren
43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung
Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlagen
§§ 28, 29, 48 und Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)