Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • persönliches Erscheinen
  • EU-Kartenführerschein (ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist dieser vorher zu beantragen)
  • Der Bewerber muss 2 Jahre Inhaber der Klasse B sein, bei Krankenkraftwagen 1 Jahr
  • Mindestalter zum Führen von Taxen und Mietwagen beträgt 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur erteilt oder verlängert, wenn die Gewähr für die besondere Verantwortung gegeben ist.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
  • für Krankenkraftwagen ein Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

Gebühren

43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung


Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Rechtsgrundlagen

§§ 28, 29, 48 und Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

§§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)