Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen:

  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung

Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall

Fristen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§§ 28, 29, 48 und Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

§§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Weitere Informationen

Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Voraussetzungen

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre;
     bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichendes Sehvermögen
  • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

Der Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.

  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • persönliches Erscheinen
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur erteilt oder verlängert, wenn die Gewähr für die besondere Verantwortung gegeben ist.