Melderegisterauskunft
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
- ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
- ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Hilfsweise zum schriftlichen Antrag kann das beigefügte Formular genutzt werden. (Allein ist es aber nicht ausreichend. Ein formloser Antrag wird trotzdem benötigt.)
Gebühren
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Zahlungsart
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerservicecenter:
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bei schriftlicher Antragstellung:
- per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Melderegisterauskunft zugesandt)
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)
Weitere Informationen
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
- ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax:
An angegebene Fax-Nr.
per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.
per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
Besondere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
- Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.