Übermittlungssperre Melderegister
Erforderliche Unterlagen
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gültigkeit:
- bis auf Widerruf bzw.
- bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Voraussetzungen
keine
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.