Übermittlungssperre Melderegister 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Gebühren

gebührenfrei

Fristen

Gültigkeit:

  • bis auf Widerruf bzw.
  • bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Zuständige Stelle

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Voraussetzungen

keine

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.