Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)
- Originale der Schriftstücke
- ggf. bereits deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie (schwarz-weiß)
Gebühren
2,50 Euro - für Unterschriften, Handzeichen
4,40 Euro je Seite - für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen
4,40 Euro - für Zeugnisse (eine Seite)
6,50 Euro - für Zeugnisse (mehrseitig)
0,60 Euro - für Kopien bis DIN A3 (s/w)
Hinweis:
Auf Antrag kann eine Gebührenermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 50 % gewährt werden.
Nachweis hierfür: z. B. Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Studentenausweis
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgegangen werden.
- Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden Termine für die Abholung vereinbart.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.