Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
- 5,00 Euro - für die Ausstellung der Meldebescheinigung lt. GebOMIK
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bei Zusendung der Meldebescheinigung per Post:
- die Bezahlung ist nur per Gebührenbescheid möglich
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
- ca. 4 Wochen bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen oder
- per Online-Formular anfordern.
Anschrift für die Beantragung per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.