Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
5,00 Euro - für die Ausstellung der Meldebescheinigung
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei Zusendung der Meldebescheinigung per Post:
- Verrechnungsscheck
- Bargeld (auf eigenes Risiko)
- oder per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Meldebescheinigung zugesandt)
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
- ca. 4 Wochen bei schriftlicher Beantragung
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen.
Anschrift für die Beantragung per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.