Meldebescheinigung 

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Gebühren

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

5,00 Euro - für die Ausstellung der Meldebescheinigung

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bei Zusendung der Meldebescheinigung per Post:

  • Verrechnungsscheck
  • Bargeld (auf eigenes Risiko)
  • oder per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Meldebescheinigung zugesandt)

Bearbeitungsdauer

  • ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
  • ca. 4 Wochen bei schriftlicher Beantragung

Verfahrensablauf

Eine Meldebescheinigung können Sie

  • persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
  • schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder 
  • von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen.

Anschrift für die Beantragung per Post:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.