Meldebescheinigung![](/WEB-IES/citygov/img/blanc.gif)
Erforderliche Unterlagen
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Zahlungsart
Zahlungsart vor Ort
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Zahlungsarten bei Onlinebeantragung
- GiroPay (direkt vom Girokonto, ohne Registrierung über Onlinebanking, weitere Informationen hier)
- Paypal
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen oder
- per Online-Formular anfordern.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.