Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Zahlungsart
Zahlungsart vor Ort
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Zahlungsarten bei Onlinebeantragung
- GiroPay (direkt vom Girokonto, ohne Registrierung über Onlinebanking, weitere Informationen hier)
- Paypal
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Hinweise
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.