Wohnsitz abmelden
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache
Gebühren
- keine
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Ansprechpartner
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.