Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 EUR.
  • Gebühr: 13,00 EUR. Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.

Fristen

  • Geltungsdauer:

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Ansprechpartner

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

Generelle Voraussetzungen:

      • persönliches Erscheinen des Antragstellers
      • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

      • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
      • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
      • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
        (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
      • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
        (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
      • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

    • die Geburtsurkunde im Original

Rechtsbehelf

Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:

  • einem gültigen Personalausweis
  • vorläufigen Personalausweis oder
  • Reisepass

ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.