Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung 

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Fristen

Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

Ansprechpartner

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!

Generelle Voraussetzungen:

      • persönliches Erscheinen des Antragstellers
      • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

      • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
      • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
      • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
        (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
      • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
        (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
      • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

    • die Geburtsurkunde im Original

Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:

  • einem gültigen Personalausweis
  • vorläufigen Personalausweis oder
  • Reisepass

ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.