Personalausweis - Beantragung
Erforderliche Unterlagen
Generelle Voraussetzungen / Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen) im Original
- ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung) im Original
- ggf. Geburtsurkunde (im Original)
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- Geburtsurkunde im Original
- soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original
Gebühren
22,80 Euro - für Personen unter 24 Jahre
37,00 Euro - für Personen ab 24 Jahre
13,00 Euro - Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nichtzuständigen Behörde
30,00 Euro - Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Die Vorgangsbearbeitung bei der Antragstellung ist zeitaufwändiger als bisher. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten zu rechnen.
Der Personalausweis steht Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Weitere Informationen
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Ansprechpartner
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsbehelf
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis,
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.