Ehefähigkeitszeugnis 

Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts für eine Eheschließung im Ausland, in der beide Verlobte genannt sind.

Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung im Ausland nichts entgegensteht.

Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Stelle, ob dort für die Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Überbeglaubigung (Legalisation / Apostille) erforderlich ist.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist:

  • bei Wohnsitz in Deutschland: Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Partners
  • derzeit Wohnsitz im Ausland, früher in Deutschland: Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes des deutschen Partners
  • niemals Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin (siehe Downloads / Links)

Die Prüfung der Ehefähigkeit erfolgt wie bei einer in Deutschland beabsichtigten Eheschließung. Es sind daher von beiden Verlobten die dafür erforderlichen Urkunden vorzulegen.

Gültigkeit: 6 Monate ab Ausstellungstag

Hinweis:
Oft wird von Deutschen für eine Eheschließung im Ausland eine "Ledigkeitsbescheinigung" verlangt, die aber in dieser Form von keiner deutschen Behörde ausgestellt wird.

Ob stattdessen ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist oder eine Bescheinigung aus dem Melderegister, die Angaben über den Familienstand enthält, ausreicht, muss mit der ausländischen Behörde geklärt werden.

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