Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
2,60 Euro - Abstempeln von Kennzeichen sowie Zuteilung einer Prüfmarke
1,20 Euro - pro Siegelplakette
0,50 Euro - HU-Plakette