Ersatzkennzeichen bei Beschädigung
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das/die beschädigte/n Kennzeichenschild/er
- das/die neu geprägte/n Kennzeichenschild/er
- ggf. Vollmacht
Bitte beachten:
Handelt es sich um ein PM-Kennzeichen, müssen beide Kennzeichenschilder (das intakte und das beschädigte) eingereicht werden, damit beide Kennzeichen (vorn und hinten) die Siegelplakette aus Potsdam erhalten.
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
2,60 Euro - Abstempeln von Kennzeichen sowie Zuteilung einer Prüfmarke
1,20 Euro - pro Siegelplakette
0,50 Euro - HU-Plakette
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden