Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung)
Kurzbeschreibung
Anträge auf Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland können nur schriftlich gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular, fügen Sie die zu beglaubigende(n) Original-Urkunden(n) bei und übersenden Sie die Unterlagen per Post.
Beschreibung
Was verstehe ich unter einer Apostille/Legalisation?
Grundsätzlich können deutsche öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, beglaubigt werden. Die Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Apostille oder einem Beglaubigungsvermerk zur Legalisation:
- Für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBI.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich.
- Urkunden, die für andere (nicht dem Haager Übereinkommen beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten einen Beglaubigungsvermerk zur Legalisation, der anschließend der jeweiligen Botschaft vorzulegen ist.
- Einige Länder verlangen über den Beglaubigungsvermerk zur Legalisation (Vorbeglaubigung) hinaus eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel und die anschließende Vorlage bei der jeweiligen Botschaft. Nähere Informationen einschließlich der Benennung der entsprechenden Länder finden Sie unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Unser Auslandsbeglaubigungsverfahren findet ausschließlich auf postalischem Wege statt. Daher bitten wir Sie, auf eine unangemeldete, persönliche Vorsprache zu verzichten. Für die Apostille oder den Beglaubigungsvermerk zur Legalisierung stellen Sie bitte einen Antrag schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars.
Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit ab Antragseingang von ca. 3 Wochen ein. Beachten Sie bitte, dass maßgeblich für die Verkürzung oder auch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Zeitpunkt des Zahlungseingangs Ihrer Vorausleistung auf die entstehenden Gebühren ist.
Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Antrag
Hier finden Sie den Antrag zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland (auch unter dem Reiter „Downloads/Links“)
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Telefonsprechzeiten
Montag: 11:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr
Terminvorsprachen nur nach Vereinbarung an den Tagen:
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl an Anträgen außerhalb dieser Telefonsprechzeiten nicht besteht.
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Beglaubigung Postweg
Bitte senden Sie die zu beglaubigende Urkunde unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und des Landes, für das Sie die Auslandsbeglaubigung benötigen, an folgende Anschrift:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als allgemeine untere Landesbehörde Auslandsbeglaubigungen
Bereich Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1745 |
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Telefax | +49 331 289-1735 |
E-Mail-Adresse | auslandsbeglaubigungrathaus.potsdamde |
Erforderliche Unterlagen
Zu den öffentlich-rechtlichen Urkunden zählen diejenigen Dokumente, die nach dem 03.10.1990 im Land Brandenburg ausgestellt wurden, wie beispielsweise
- Melde-, oder Aufenthaltsbescheinigungen
- Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Namensurkunden
- Einbürgerungszusicherungen
- Bescheinigungen der Finanzämter (Es muss grundsätzlich eine Vorbeglaubigung vom Ministerium der Finanzen und für Europa angebracht sein)
- Zeugnisse deutscher, brandenburgischer Schulen oder Universitäten (auch hier ist eine Vorbeglaubigung durch das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport oder der einzelnen Universitäten nötig)
Diese Dokumente sind ausschließlich im Original bzw. in entsprechend vorbeglaubigter Form vorzulegen.
Ausländische Urkunden, private Dokumente, Übersetzungen, Gerichtsurteile oder -beschlüsse, notarielle Urkunden, elektronische Auszüge ohne Unterschrift und Siegel/Stempel und einfache Kopien können unsererseits nicht beglaubigt werden.
Diesbezüglich folgen Sie bitte dem jeweiligen Link unten unter Zuständige Stellen.
Gebühren
Die Erteilung der Apostille und der Beglaubigungsvermerk zur Legalisation sind gebührenpflichtige Amtshandlungen, für die eine Gebühr in Höhe von 31,00 EUR je Urkunde zzgl. Versand vorgesehen ist.
Großbrief Einschreiben (Gewicht bis 500g), Portokosten:
- 4,16 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich
- 4,38 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche
- 6,31 Euro international
Vorbeglaubigungen zum Beglaubigungsvermerk zur Legalisation sind gebührenfrei. Die Gebühren werden sodann im Rahmen des anschließenden Beglaubigungsverfahrens durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhoben.
Zahlungsart
Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass Ihre Urkunden beglaubigungsfähig sind, erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid und werden um Vorausleistung in Höhe der entstehenden Gebühren zzgl. Versand per Überweisung auf das Konto der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam gebeten.
Erst mit dem Zeitpunkt des durch die Stadtkasse Potsdam verbuchten Zahlungseingangs erfolgt die abschließende Bearbeitung, d. h. die Erteilung der entsprechenden Beglaubigung und Rückversand an die von Ihnen angegebene Anschrift.
Bearbeitungsdauer
Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit ab Antragseingang von ca. 3 Wochen ein. Beachten Sie bitte, dass maßgeblich für die Verkürzung oder auch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Zeitpunkt des Zahlungseingangs Ihrer Vorausleistung auf die entstehenden Gebühren ist.
Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Urkunden aus einer anderen Stadt/Gemeinde
-> zuständige Apostillenstelle des jeweiligen Bundeslandes
Private Urkunden (z.B. Vollmacht, Verdienstbescheinigungen)
-> Notar/anschließend Landgericht
Gerichtliche, notarielle Urkunden
-> zuständiges Landgericht
Urkunden von Bundesbehörden
-> Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-> Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg
Downloads / Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000016317.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 11:57