Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung)

Erforderliche Unterlagen

Zu den öffentlich-rechtlichen Urkunden zählen diejenigen Dokumente, die nach dem 03.10.1990 im Land Brandenburg ausgestellt wurden, wie beispielsweise

  • Melde-, oder Aufenthaltsbescheinigungen
  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Namensurkunden
  • Einbürgerungszusicherungen
  • Bescheinigungen der Finanzämter (Es muss grundsätzlich eine Vorbeglaubigung vom Ministerium der Finanzen und für Europa angebracht sein)
  • Zeugnisse deutscher, brandenburgischer Schulen oder Universitäten (auch hier ist eine Vorbeglaubigung durch das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport oder der einzelnen Universitäten nötig)

Diese Dokumente sind ausschließlich im Original bzw. in entsprechend vorbeglaubigter Form vorzulegen.

Ausländische Urkunden, private Dokumente, Übersetzungen, Gerichtsurteile oder -beschlüsse, notarielle Urkunden, elektronische Auszüge ohne Unterschrift und Siegel/Stempel und einfache Kopien können unsererseits nicht beglaubigt werden.

Diesbezüglich folgen Sie bitte dem jeweiligen Link unten unter Zuständige Stellen.

Gebühren

Die Erteilung der Apostille und der Beglaubigungsvermerk zur Legalisation sind gebührenpflichtige Amtshandlungen, für die eine Gebühr in Höhe von 31,00 EUR je Urkunde zzgl. Versand vorgesehen ist.

Großbrief Einschreiben (Gewicht bis 500g), Portokosten:

  • 4,16 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich
  • 4,38 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche
  • 6,31 Euro international

Vorbeglaubigungen zum Beglaubigungsvermerk zur Legalisation sind gebührenfrei. Die Gebühren werden sodann im Rahmen des anschließenden Beglaubigungsverfahrens durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhoben.

Zahlungsart

Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass Ihre Urkunden beglaubigungsfähig sind, erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid und werden um Vorausleistung in Höhe der entstehenden Gebühren zzgl. Versand per Überweisung auf das Konto der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam gebeten.

Erst mit dem Zeitpunkt des durch die Stadtkasse Potsdam verbuchten Zahlungseingangs erfolgt die abschließende Bearbeitung, d. h. die Erteilung der entsprechenden Beglaubigung und Rückversand an die von Ihnen angegebene Anschrift.

Bearbeitungsdauer

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit ab Antragseingang von ca. 3 Wochen ein. Beachten Sie bitte, dass maßgeblich für die Verkürzung oder auch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Zeitpunkt des Zahlungseingangs Ihrer Vorausleistung auf die entstehenden Gebühren ist.

Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.

Zuständige Stelle

Urkunden aus einer anderen Stadt/Gemeinde
-> zuständige Apostillenstelle des jeweiligen Bundeslandes

Private Urkunden (z.B. Vollmacht, Verdienstbescheinigungen)
-> Notar/anschließend Landgericht

Gerichtliche, notarielle Urkunden
-> zuständiges Landgericht

Urkunden von Bundesbehörden
-> Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg

Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-> Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg