Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung) 

Erforderliche Unterlagen

Eine Auslandsbeglaubigung erfolgt nur auf Antrag. Sie brauchen den Antrag nicht selbst zu stellen. Eine von Ihnen damit beauftragte Person muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, ob die oder der Beauftragte nur zur Antragstellung oder auch zum Empfang der auslandsbeglaubigten Urkunde und gegebenenfalls eines Gebührenbescheids bevollmächtigt ist.

Sie können die Auslandsbeglaubigung auch schriftlich beantragen. Dazu füllen Sie bitte das Antragsformular aus, welches Sie im Downloadbereich finden. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, übersenden Sie Urkunden bitte erst dann, wenn die Urkunden vorbeglaubigt sind oder Sie mit uns geklärt haben, dass die Urkunden nicht vorbeglaubigt werden müssen, weil die zur Auslandsbeglaubigung benötigten Unterschriftsproben und Siegelabdrucke der ausstellende Behörde hier vorliegen.

Gebühren

31,00 Euro je Endbeglaubigung (Apostille oder Endbeglaubigung zum Zweck der Legalisation)

Die Vorbeglaubigung für eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt zum Zweck der Legalisation erfolgt gebührenfrei.

Auslagen
Sollen Ihnen die auslandsbeglaubigten Urkunden zurückgesandt werden, können zusätzliche Auslagen für Porto anfallen.

Großbrief Einschreiben (Gewicht bis 500g), Portokosten:

  • 4,16 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich
  • 4,38 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche
  • 6,31 Euro international

Standardbrief (Gewicht bis 20g), ohne zusätzliche Portokosten

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Beantragen Sie die Auslandsbeglaubigung im schriftlichen Verfahren, erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid und werden um Überweisung des Kostenbetrags auf das Konto der Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam gebeten.