Baulastenverzeichnis - Auskunft
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag,
- Darlegung des berechtigten Interesses
- Angabe des vollständigen Namens sowie der vollständigen Adresse der antragstellenden Person
- konkrete Angaben zum Grundstück durch Benennung der Gemarkung, der Flur und des Flurstücks sowie (soweit vorhanden) der Straße und der Hausnummer des Grundstücks
- Kopie des Grundbuchblattes
Gebühren
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der Prüfung des berechtigten Interesses 5-200€
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen
Liegen die Voraussetzungen für die Einsicht in bzw. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis vor, wird im Regelfall innerhalb von vier Wochen die gewünschte Auskunft schriftlich erteilt.
Fristen
keine
Weitere Informationen
Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie Notarinnen und Notare sind aufgrund ihres Berufes zur Einsicht befugt und brauchen das berechtigte Interesse nicht darzulegen.
Verfahrensablauf
Bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ist ein formloser Antrag zu stellen. Im Falle eines berechtigten Interesses, kann in das Verzeichnis Einsicht genommen werden oder sich Abschriften erstellt werden lassen.
Allgemeine Informationen zur Einreichung des Antrages
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird nur auf formlosen Antrag gewährt. Im Antrag ist, soweit erforderlich, das berechtigte Interesse darzulegen. Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse grundsätzlich besteht (siehe oben), müssen ihr Interesse nicht gesondert begründen.
Für eine optimale Bearbeitung verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“, das Sie unter der Rubrik „Downloads“ finden und senden es formlos an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Antrag kann auch persönlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Potsdam eingereicht werden.
Abgegeben werden kann die Post auch innerhalb der üblichen Dienstzeiten im
Dienstgebäude:
Hegelallee 6 - 10
Haus 1, 6. Etage
Antragsannahme, Zimmer 602
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde
Arbeitsgruppe Ordnung und Recht
Voraussetzungen
Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.
Hinweise
Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.