Baulastenverzeichnis - Auskunft

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag,
  • Darlegung des berechtigten Interesses
  • Angabe des vollständigen Namens sowie der vollständigen Adresse der antragstellenden Person
  • konkrete Angaben zum Grundstück durch Benennung der Gemarkung, der Flur und des Flurstücks sowie (soweit vorhanden) der Straße und der Hausnummer des Grundstücks
  • Kopie des Grundbuchblattes

Gebühren

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der Prüfung des berechtigten Interesses 5-200€

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Wochen

Liegen die Voraussetzungen für die Einsicht in bzw. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis vor, wird im Regelfall innerhalb von vier Wochen die gewünschte Auskunft schriftlich erteilt.

Fristen

keine

Weitere Informationen

Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie Notarinnen und Notare sind aufgrund ihres Berufes zur Einsicht befugt und brauchen das berechtigte Interesse nicht darzulegen.

Verfahrensablauf

Bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ist ein formloser Antrag zu stellen. Im Falle eines berechtigten Interesses, kann in das Verzeichnis Einsicht genommen werden oder sich Abschriften erstellt werden lassen.

Allgemeine Informationen zur Einreichung des Antrages

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird nur auf formlosen Antrag gewährt. Im Antrag ist, soweit erforderlich, das berechtigte Interesse darzulegen. Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse grundsätzlich besteht (siehe oben), müssen ihr Interesse nicht gesondert begründen. 

Für eine optimale Bearbeitung verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“, das Sie unter der Rubrik „Downloads“ finden und senden es formlos an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Antrag kann auch persönlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Potsdam eingereicht werden.

Abgegeben werden kann die Post auch innerhalb der üblichen Dienstzeiten im

Dienstgebäude:
Hegelallee 6 - 10
Haus 1, 6. Etage
Antragsannahme, Zimmer 602

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde
Arbeitsgruppe Ordnung und Recht

Voraussetzungen

Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.

Hinweise

Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.