Beschreibung
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
-
Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.
Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.
Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam meldebehördlich registriert sind.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
Besonderheiten:
Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.
erweitertes Führungszeugnis:
Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird.
Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Führungszeugnisse ab dem 18.02.2019 ein neues Aussehen haben. Weitere Informationen dazu können Sie unter:
www.bundesjustizamt.de in Erfahrung bringen.
Details
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe (Öffnet in einem neuen Tab) zu vereinbaren.
- Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam meldebehördlich registriert sind.
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
- neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- AusweisApp2
gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können.
- Bei erweiterten Führungszeugnissen zusätzlich: eine schriftliche Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen
Formulare
- Für die direkte Beantragung des Führungszeugnisses in der Stadtverwaltung Potsdam ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Gebühren
EUR 13,00
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag stellen:
- persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro)
- schriftlich, ebenfalls bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, unter Nennung der Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.
-
über ein
Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung wie z.B. die Eltern für Minderjährige stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.
Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihrer Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |