Zweiten Reisepass (ePass) beantragen![](/WEB-IES/citygov/img/blanc.gif)
Beschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.
Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende in einen bestimmten Staat, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) eines anderen Staates enthalten sind, die die Einreise unmöglich machen (z.B. Reise nach Israel, wenn bereits Sichtvermerke arabischer Länder im Pass enthalten sind.)
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses beträgt 6 Jahre.
Kontaktdaten
Internet | Terminverwaltung des Bürgerservicecenters |
---|
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- alter Reisepass / Personalausweis
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise nach Israel bzw. Libyen
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gebühren
37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)
21,00 Euro - zusätzlich bei Beantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Fristen
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
- Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
- Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- In Ausnahmefällen kann ein Reispass auch ausgestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Potsdam ist - dann das Telefonat an den Bürgerservice durchstellen!
Formulare
Merkblätter
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008442.php
- Druckdatum
- 30.06.2024 17:24