Zweiten Reisepass (ePass) beantragen 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • alter Reisepass / Personalausweis
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise nach Israel bzw. Libyen

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

Gebühren

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)
21,00 Euro - zusätzlich bei Beantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Fristen

  • ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
  • Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
  • Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

§ 15 Passverordnung (PassV) 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • In Ausnahmefällen kann ein Reispass auch ausgestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Potsdam ist - dann das Telefonat an den Bürgerservice durchstellen!