Werbeanlagen - Antrag auf Errichtung
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag muss eigenhändig vom Bauherrn oder der Vertretung der Bauherrengemeinschaft und die dazugehörigen Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
- Der Antrag mit den erforderlichen Bauvorlagen ist in mindestens dreifacher Ausfertigung (3 getrennt geheftete Sätze) einzureichen. Weitere Unterlagen können verlangt werden.
- Bitte beachten: Zusätzlich sind die Bauvorlagen gemäß § 2 Abs. 3 BbgBauVorlV in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Eine Annahme per E-Mail und eine Annahme von USB-Sticks ist leider nicht möglich. Bitte reichen Sie die Bauvorlagen in der elektronischen Form ausschließlich auf CD ein.
- Beachten Sie bitte auch die vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegebenen „Rahmenbedingungen für elektronische Bauvorlagen für das Baugenehmigungsverfahren im Land Brandenburg“ (Stand: MIL 03.2017)
- Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf ihrer Internetseite veröffentlichten Vordrucke sind zu verwenden.
Erforderliche Bauvorlagen für Werbeanlagen gemäß § 4 BbgBauVorlV:
- Antragsformular (veröffentlichter Vordruck - Anlage 1)
- Baubeschreibung für Werbeanlagen (Anlage 2.2)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1000 mit Einzeichnung des Standortes
- Zeichnungen mit Vermassung, Standort der Aufstellung/Anbringung und Farbgestaltung
- Farbfotos mit Darstellung der näheren Umgebung des Standortes
- Nachweis der Standsicherheit gemäß 10 BbgBauVorlV, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird; anderenfalls
- die Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kritierienkataloges der Anlage 2 BbgBauVorlV. (Anlage 8.1)
- Sonstige für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise.
Weitergehende Informationen finden Sie unter Downloads/Links.
Umfang, Art, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung.
Die Bauvorlagen müssen
- aus alterungsbeständigem Papier oder gleichwertigem Material lichtbeständig hergestellt sein;
- sie müssen einen 2,5 cm breiten Heftrand und dem Format DIN A-4 entsprechen oder nach DIN 824 auf diese Größe gefaltet sein.
- Die farbige Anfertigung der Bauvorlagen ist zulässig, soweit dieses der Übersichtlichkeit der Eintragungen dient.
Für die Darstellung in den Bauvorlagen sind
- die DIN ISO 7518, Zeichnungen für das Bauwesen,
- die DIN 1356-1, Bauzeichnungen sowie die Planzeichenverordnung zu beachten.
- Die Darstellungen sind, soweit erforderlich, durch Beschriftung zu kennzeichnen.
Die Einreichung vollständiger Unterlagen unter Einhaltung der BbgBauVorlV ist eine entscheidende Voraussetzung zur zügigen Bearbeitung Ihres Antrages.
Gebühren
Tarifstelle 1.3 – für die Genehmigung einer Werbeanlage (§ 10 BbgBO) = 100,00 bis 7.000,00 Euro
(Hinweis: Für gleiche Werbeanlagen auf demselben Baugrundstück ermäßigen sich die Gebühren für die zweite und jede weitere Anlage um ein Viertel, wenn die Bauanträge gleichzeitig zur Prüfung vorgelegt werden.)
Weitere Gebühren können sein:
Tarifstelle 1.9.1 - 100,00 -.5.000,00 Euro – je Ausnahme oder Abweichung für die Zulassung einer Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (§ 67 Abs. 1 BbgBO)
Tarifstelle 1.9.2 - 100,00 - 2.500,00 Euro - je Ausnahme für die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 1 BauGB) oder Ausnahme gem. § 34 Abs. 2 letzter Halbsatz BauGB
Tarifstelle 1.9.3 – 200,00 – 5.000,00 Euro – je Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 2 BauGB) oder Befreiung gemäß § 34 Abs. 2 letzter Halbsatz BauGB
Tarifstelle 2 - Gebühren für die Prüfung der bautechnischen Nachweise
Tarifstelle 5.1 – das Doppelte der jeweiligen Gebühr nach den Tarifstellen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5 für die nachträgliche Prüfung von Bauvorlagen, einschl. der erforderlichen örtlichen Überprüfungen für eine ohne erforderliche Baugenehmigung oder Bauanzeige ganz oder teilweise errichtete oder geänderte bauliche Anlage
Tarifstelle 4.1.2 – Bauüberwachung (§ 82 Abs. 1 BbgBO) = Zeitgebühr (§ 2 Abs. 5 BbgBauGebO = 97 Euro) – mindestens 200,00 Euro
Tarifstelle 10.6 – Gestattung der Nachreichung von einzelnen Bauvorvorlagen gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BbgBO = Zeitgebühr (§ 2 Abs. 5 BbgBauGebO = 97 Euro)
Tarifstelle 10.17 – Beratung in Bauangelegenheiten – eine Stunde kostenfrei, ab der zweiten Stunde Zeitgebühr gem. § 2 Abs. 5 BbgBauGebO = 97 Euro
Gebühren bei Zurücknahme bzw. Ablehnung des Antrages
Tarifstelle 10.7 – Zurückgabe eines Bauantrages wegen unvollständiger Bauvorlagen oder erheblicher Mängel (§ 69 Abs. 2 BbgBO) – Gebühr gemäß § 17 GebGBbg.
Die Gebühr beträgt jeweils 25 %, höchstens jedoch 75 % der vorgesehenen Gebühr oder es kann von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.
Zu beachten ist, dass weitere Gebühren durch andere Bereiche/Behörden anfallen können, z. B.:
- Sondernutzungserlaubnis des Bereiches Ordnung und Sicherheit
Fristen
Die Bearbeitungszeiten des Antrages sind abhängig von der Vollständigkeit der notwendigen Bauvorlagen - ohne vollständige Bauvorlagen ruht die Bearbeitung.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 2 Wochen nach Eingang die Vollständigkeit der Bauvorlagen und bestätigt den Eingang schriftlich bzw. fordert mit der Eingangsbestätigung die fehlenden Unterlagen an.
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Einholung der Stellungnahmen. Die Ämter / Bereiche geben ihre Stellungnahme innerhalb von 1 Monat nach Zugang ab.
Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Antrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang aller Stellungnahmen.
Rechtsgrundlagen
Bauordnungsrecht
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Verordnung über Vorlagen und Nachweise im bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung - BbgBauVorlV)
Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO)
Bauplanungsrecht
Baugesetzbuch (BauGB)
Sonstige Vorschriften
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Weitere Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Thema Bauordnungsrecht finden Sie unter Downloads / Links.