i-Kfz-Zulassung und Änderungen (Online-Dienstleistung)
Beschreibung
Mit der Anwendung iKFZ haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug in wenigen Schritten online zuzulassen oder Änderungen vorzunehmen.
Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Voraussetzung ist ein Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
Die internetbasierte Kfz-Zulassung oder Änderungen ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.
Hier gelangen Sie zur internetbasierten Zulassung eines Fahrzeuges (iKFZ).
Weitere Informationen finden Sie über folgende Navigation für Ihr jeweiliges Anliegen.
- Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Antrag auf Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Antrag auf Adressänderung
- Online-Beantragung NICHT möglich
- Terminvereinbarung
Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Den Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Ohne die neuen Dokumente zur rechtsgültigen Fahrzeugzulassung darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Gebühr: 51,36 Euro
Antrag auf Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Neuzulassung eines gebrauchten Fahrzeugs online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt.
Den Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Gebühr: 51,36 Euro
Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Die Dokumente zur rechtsgültigen Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde aus und sendet Ihnen diese postalisch zu. Das Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges können Sie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Ohne die neuen Dokumente zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Gebühr: 51,36 Euro
Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs online stellen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz.-Steuer des Halters
- bisherige Kennzeichen
Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt.
Den Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Gebühr: 68,36 Euro
Antrag auf Adressänderung
(Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
Sie können einen oder mehrere Anträge auf Adressänderung online stellen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Der diesbezügliche Bescheid wird sofort online bereitgestellt.
Den Bescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Gebühr: 15,43 Euro
Online-Beantragung NICHT möglich
- bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei juristischen Personen bzw. Firmen
In diesen Fällen müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Hierfür können Sie telefonisch, vor Ort oder online einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür können Sie telefonisch, vor Ort oder online einen Termin vereinbaren:
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1110 |
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Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000023108.php
- Druckdatum
- 07.06.2023 10:28