Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Teilung eines Grundstückes

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag (eigenhändig unterschrieben)
  • Name und Anschrift des Grundstückseigentümers sowie dessen Teilungserklärung
  • Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks (Straße, Nr., falls vorhanden)
  • Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks im Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Angaben zum Grundbuchverzeichnis des zu teilenden Grundstücks ( laufende Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs)
  • Angabe der Größe des abzutrennenden Grundstücks
  • Angaben zur derzeitigen Nutzung des Grundstücks
  • Lageplan mit Eintragung der Grenzen des zu teilenden Grundstücks, der farblich unterlegten Grenzen des abzutrennenden Grundstücks und die Darstellung der rechtmäßig vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen sowie deren Abstandsflächen
  • Bei Lage des Grundstücks im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes: Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Flurkarte

Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag kann per Post an den Bereich Stadterneuerung gesandt werden.

Gebühren

  • Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 144 / 145 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 169 Baugesetzbuch (BauGB)