Bewohnerparkausweis - Änderung (bei Umzug / Fahrzeugwechsel) 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • den bisher genutzten Bewohnerparkausweis
  • Nutzungsbestätigung inklusive einer Ausweiskopie des Halters (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind und das Fahrzeug dauerhaft nutzen)
  • bei Firmenfahrzeugen Handelsregisterauszug sowie Ausweiskopie vom Geschäftsführer bzw. Unterschriftsberechtigten (z.B. Pokura)
  • bei Beantragung durch einen Vertreter ggf. Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)

Gebühren

10,20 Euro - Änderung des Bewohnerparkausweises

Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.

Zahlungsart

  • Bar
  • EC-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.

Rechtsgrundlagen

§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.

Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.

Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.