Bewohnerparkausweis - Verlängerung 

Erforderliche Unterlagen

Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.

Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbestätigung inklusive einer Ausweiskopie des Halters (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind und das Fahrzeug dauerhaft nutzen) oder
  • einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • der bisher genutzte Bewohnerparkausweis
  • bei Firmenfahrzeugen Handelsregisterauszug sowie Ausweiskopie vom Geschäftsführer bzw. Unterschriftsberechtigten (z.B. Pokura)
  • bei Beantragung durch einen Vertreter ggf. Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)

Gebühren

Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.

Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.

30,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr 
55,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre 

15,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:

12,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre

10,20 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

Hinweis:
Der saisonale Parkbereich 450 besteht jeweils vom 01.05. bis 15.10.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.

Rechtsgrundlagen

§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.

Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.

Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.