Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Kurzbeschreibung
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: unverzüglich
- zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
- Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
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Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Fund: wiedergefundener Personalausweis
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Ansprechpartner
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Bundesweite Sperrhotline:
Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116
In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.
Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Downloads / Links
Weitere Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008480.php
- Druckdatum
- 07.12.2024 19:34