Reisepass (ePass) - Beantragung
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.
Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.
Besondere Pässe:
- Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
- Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.
Gültigkeit:
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als pdf-Datei zum Download bereit).
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.
Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl:
Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
In beiden Fällen muss es bei der Passbehörde angezeigt werden, der gestohlene / verlorene Reisepass wird dann als ungültig registriert.
Kontaktdaten
Internet | Terminverwaltung des Bürgerservicecenters |
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Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
- persönliches Erscheinen erforderlich
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
- ggf. die Geburtsurkunde (im Original)
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gebühren
37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)
21,00 Euro - zusätzlich bei Beantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
- Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
- Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Verfahrensablauf
Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Statusabfrage).
Voraussetzungen
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Formulare
Merkblätter
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008829.php
- Druckdatum
- 29.03.2024 13:03