Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.
Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.
Besondere Pässe:
- Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
- Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.
Gültigkeit:
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als pdf-Datei zum Download bereit).
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.
Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl:
Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
In beiden Fällen muss es bei der Passbehörde angezeigt werden, der gestohlene / verlorene Reisepass wird dann als ungültig registriert.
Unsere „Fast Lane“ geht an den Start!
Am 24.03.2025 eröffnet unser neuer Außenstandort zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter bestimmten Voraussetzungen, in der Edisonallee 11-19, 14473 Potsdam. Ab dem 31.03.2025 finden Sie zusätzlich eine Fast Lane in der Yorckstraße 22, 14467 Potsdam.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter der Telefonnummer: 0331 289-4444, sowie in unserer online Terminverwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollten Sie einen Termin für die Fast Lane buchen, obwohl die Voraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) nicht zutreffen, werden die Mitarbeitenden des Bürgerservicecenters Ihr Anliegen am Schalter nicht bearbeiten können. In diesen Fällen buchen Sie bitte telefonisch 0331 289-4444 einen Termin für den Hauptstandort des Bürgerservicecenters in der Yorckstraße 22.
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von digitalen Lichtbildern und der Unterschrift durch ein Selbstbedienungsterminal möglich.
Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20. Das Selbstbedienungsterminal ist nicht geeignet für die Fotoaufnahme von Babys, Kleinkindern und Personen unter 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 6,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Details
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gebühren
- Gebühr: 32,00 EUR
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren. - Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse - Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird. - Gebühr: 70,00 EUR
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 37,50 EUR
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 22,00 EUR
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten - Gebühr: 31,00 EUR
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Öffnet in einem neuen Tab) (Statusabfrage).
Bearbeitungsdauer
- 2Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
- Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt aktuell bei ca. 6 Wochen
- Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- Geltungsdauer 6 Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre - Geltungsdauer 10 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Zuständigkeit
Bürgeramt
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweise
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (Öffnet in einem neuen Tab)
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (Öffnet in einem neuen Tab)
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
Erreichbarkeit und Anschrift
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