Reisepass (ePass) - Beantragung
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gebühren
- Gebühr: 37,50 EUR. Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
- Gebühr: 31,00 EUR. Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
- Gebühr: 32,00 EUR. Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
- Gebühr: 22,00 EUR. Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen
- Gebühr: 70,00 EUR. Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 10 Wochen
- Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Fristen
- Geltungsdauer: Für Antragstellende unter 24 Jahre
- Geltungsdauer: Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Statusabfrage).
Zuständige Stelle
Bürgeramt
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!