Reisepass (ePass) - Beantragung 

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • biometrisches Lichtbild,
  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein. 

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

Gebühren

  • Gebühr: 21,00 EUR. Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:
  • Gebühr: 32,00 EUR. Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
  • Gebühr: 37,50 EUR. Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Gebühr: 22,00 EUR. Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:
  • Gebühr: 60,00 EUR. Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Weitere Informationen

Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten

Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: 

- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)

- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.

Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.

*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!

Fristen

  • Geltungsdauer: • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

  • ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
  • Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
  • Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
  • In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. 
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. 
  • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. 
  • Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Statusabfrage).

Zuständige Stelle

Bürgeramt

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.