Einer schriftlichen Genehmigung bedürfen Vereinbarungen durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- der Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes
- der Vermieter
- oder deren Bevollmächtigte
Hinweis
Für Nachfragen und Rücksprachen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/innen des Bereiches Stadterneuerung gerne zur Verfügung.