Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung über den befristeten Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils von mehr als einem Jahr

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag (eigenhändig unterschrieben)
  • Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen Miet- oder Pachtvertrages
  • ggf. eine Vollmacht

Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag kann per Post an den Bereich Stadterneuerung gesandt werden.

Gebühren

Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 144 / 145 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 169 Baugesetzbuch (BauGB)