Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben und sonstige Maßnahmen
Beschreibung
Einer schriftlichen Genehmigung bedürfen:
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs (ab 30m² Grundfläche, ab 2,0m Höhe / Tiefe)
- Ausschachtungen, Ablagerungen und Lagerstätten (ab 30m² Grundfläche)
- teilweise bzw. vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen
- erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen
zu baulichen Vorhaben gehören u.a.:
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten (z.B. Carports, Geräteschuppen, Gewächshäuser, Gartenhäuser etc.)
- oberirdische Garagen, Stellplätze und Fahrradabstellplätze und deren Zufahrten sowie Versiegelungen durch Wege, Terrassen etc.
- Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken im Dachgeschoss von Wohngebäuden
- vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten oder Überdachungen
- Sonnenkollektoren, Solarenergie- und Fotovoltaikanlagen sowie Windkraftanlagen
- Masten und Antennenanlagen
- Gasbehälter, Wasserbecken, Schwimmbassins sowie Windenergieanlagen
- Mauern, Zäune und Einfriedungen
- Erkundungsgrabungen und –bohrungen für Bodenuntersuchungen
- Änderung von Fenstern und Türen, Gebäudehülle und Dach in Sanierungsgebieten und Block 27, an Denkmälern und in deren Umgebung. Dies kann auch dort in Entwicklungsbereichen gelten, wo für Neubauten in Bebauungsplänen textliche Festsetzungen zu Dacheindeckung , -form und -neigung sowie Farbgestaltung von Dach und Fassade getroffen wurden.
Nach Bauordnung genehmigungsfreie Vorhaben:
Der Fachbereich Stadtplanung [SY1] weist darauf hin, dass Bauvorhaben in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen, welche nach § 55 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) keiner Baugenehmigung bedürfen, dennoch eine entwicklungs- bzw. sanierungsrechtliche Genehmigung erfordern, solange die Sanierungs- oder Entwicklungssatzung nicht aufgehoben ist.
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Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag und die einzureichenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die den Rechtsvorgang und dessen Genehmigungspflicht eindeutig erkennen lassen und eine Beurteilung ermöglichen. Er ist formlos zu stellen.
- Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen
- Je nach Maßnahme Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen
- vermaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte (im Fall von Gartenhäusern, Carports o.ä. können Auszüge aus dem Internet / Baukatalogen reichen)
- Flächenangaben, Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) - Berechnungen
- Anzahl der Wohnungen, die bei Antragstellung bewohnt sind, einschließlich der Mieterzustimmungen
- Betriebsbeschreibung bei einer geplanten gewerblichen Nutzung
- Angabe der erforderlichen Stellplätze, Stellplatznachweis
- Angabe der Adresse / Flur + Flurstück des Vorhabens
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigte
Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Fristen
Die Frist für die Bearbeitung des Antrages beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung um höchstens drei Monate ist möglich. Für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beträgt die Frist zur Beurteilung zwei Monate und kann um zwei Monate verlängert werden.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Weitere Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Kunert | Entwicklungsbereich Krampnitz | +49 331 289-3249 | |
Herr Beyer | Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte | +49 331 289-3229 | |
Herr Claussen | Entwicklungsbereich Bornstedter Feld | +49 331 289-3247 | |
Frau Hain | Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Babelsberg Süd, Entwicklungsbereich Babelsberg | +49 331 289-3215 | |
Herr Krampitz | Entwicklungsbereich Bornstedter Feld | +49 331 289-3242 | |
Herr Ohst | Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte | +49 331 289-3231 | |
Herr Stöhr | Sanierungsgebiete 2. Barocke Stadterweiterung, Am Findling, Entwicklungsbereich Block 27 | +49 331 289-3243 | |
Frau Straßberger | Fördergebiet Städtebaulicher Denkmalschutz Jägervorstadt Ost - Verwaltungscampus | +49 331 289-3245 |
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/bereich-finanzen-und-grundstuecke/173010100000007550.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 10:42