Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben und sonstige Maßnahmen

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag und die einzureichenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die den Rechtsvorgang und dessen Genehmigungspflicht eindeutig erkennen lassen und eine Beurteilung ermöglichen. Er ist formlos zu stellen.
  • Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen
  • Je nach Maßnahme Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen
  • vermaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte (im Fall von Gartenhäusern, Carports o.ä. können Auszüge aus dem Internet / Baukatalogen reichen)
  • Flächenangaben, Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) - Berechnungen
  • Anzahl der Wohnungen, die bei Antragstellung bewohnt sind, einschließlich der Mieterzustimmungen
  • Betriebsbeschreibung bei einer geplanten gewerblichen Nutzung
  • Angabe der erforderlichen Stellplätze, Stellplatznachweis
  • Angabe der Adresse / Flur + Flurstück des Vorhabens

Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:

  • Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigte

Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Gebühren

Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung des Antrages beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung um höchstens drei Monate ist möglich. Für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beträgt die Frist zur Beurteilung zwei Monate und kann um zwei Monate verlängert werden.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 144 / 145 Baugesetzbuch (BauGB)