Beschreibung
Kinder und Berufsleben zu meistern ist oft nicht einfach. Das Lächeln der Kinder entschädigt für viele Mühen. Trotzdem kann es auch mal schwierig werden, wenn etwa Sie oder Ihre Kinder schwere Zeiten durchmachen. Sich in solchen Fällen Hilfe zu holen, ist eine gute Entscheidung.
Wir möchten Sie ermutigen, sich an uns zu wenden. In der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Seite. Unsere Mitarbeiter*innen hören Ihnen gerne zu. Gemeinsam können wir auch Lösungen aus schwierigen Lagen entwickeln, denn Probleme und Herausforderungen gehören zum Leben dazu. Scheuen Sie sich nicht, sich Hilfe zu suchen. Es ist der erste Schritt zu einer Erleichterung.
Die Regionale Kinder- und Jugendhilfe steht jungen Menschen und Familien bei Herausforderungen des Lebens zur Seite. Mit vielfältigen Freizeit- und Betreuungsangeboten ist es das Ziel der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe, auch in schwierigen Zeiten förderliche Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.
Die Regionale Kinder- und Jugendhilfe erbringt Leistungen für junge Menschen (0 - 27 Jahre), Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die ihren tatsächlichen und überwiegenden Aufenthalt in der Landeshauptstadt Potsdam haben. Die Anspruchsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII).
Das Leistungsspektrum im Bereich 232 umfasst Angebote aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung und Information zur Förderung der Entwicklung junger Menschen
- Stärkung der Erziehungskompetenz (z. B. Schuldistanz, Medienkonsum)
- Beratung und individuelle Unterstützung (z. B. bei Trennung oder Scheidung)
- Hilfe bei Krisen und Konfliktbewältigung
- Gewährung Hilfe zur Erziehung
- Gewährung ambulanter Hilfen, um den familiären Lebensbereich des Kindes zu erhalten, in Krisen pädagogisch zu betreuen und Problemlagen in ihren sozialen Beziehungen zu bearbeiten
- Fremdunterbringungen, d.h. notwendige Hilfen über Tag und Nacht in Einrichtungen, Pflegestellen oder sonstigen Formen für Minderjährige und Mütter / Väter mit Kind
- Hilfen für junge Volljährige
- Beratung und Gewährung ambulanter und stationärer Hilfen für junge Volljährige
- Kinderschutz
- Umsetzung der Hotline Kinderschutz sowie des Tagesdienstes Kinderschutz
- Umsetzung der Rufbereitschaft Kinderschutz
- Prüfung von Hinweisen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls
- Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zur Abwendung einer dringenden Kindeswohlgefährdung (z. B. Inobhutnahmen)
- Förderung freier Träger – Jugendsozialarbeit
- Finanzierung von offenen Angeboten und Projekten im Bereich der Jugend(sozial)arbeit
- Konzeptentwicklung
- Familienbegrüßungsdienst
- Schaffung eines gesundheitsförderlichen Umfeldes
- Begrüßungsbesuche
- Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
- Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Erziehungs- und Fürsorgekompetenz
- Beratungen zu altersgerechter Ernährung und Stillen, Unfallprävention oder gesundem Babyschlaf
- Hilfe beim Aufbau eines individuellen Netzwerkes
- Genehmigung für Dreharbeiten und Komparsentätigkeit für Kinder und Jugendliche
- Auskunft und Akteneinsicht ehemaliger Heimkinder der DDR
Die Zuständigkeiten in der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe richten sich nach dem Wohnortprinzip – das bedeutet, dass Sie Ihren Ansprechpartner in einem unserer drei Regionalteams finden.
Konzepte, Richtlinien und Dokumentationen des Bereichs 232 – Regionale Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter Downloads / Links auf dieser Seite.
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