10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)