Bewohnerparkausweis - Beantragung
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültige Hauptuntersuchung
- einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
- bei Beantragung durch einen Vertreter eine Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)
Gebühren
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Zahlungsart
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich, elektronisch oder, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.