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Beschreibung
Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige
Wer innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Potsdam
- den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder
- auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
hat dies dem Gewerbeamt Potsdam gleichzeitig anzuzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung GewA2 erfolgen.
Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerservice erhältlich
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand seiner Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zur Ausübung der geänderten oder erweiterten Tätigkeit des Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.
Bearbeitungsfristen
- Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. (In der Regel ist die sofortige Bearbeitung per Computer in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten möglich).
- Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden.
Hinweise zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken:
- Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
- Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Weitergehende Informationen finden Sie dazu unter Downloads / Links.
Details
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung – GewA 2 - (Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerservice erhältlich.)
- Personalausweis oder Pass sind vorzulegen
- Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
- Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Gebühren
25,00 Euro - für natürliche und juristische Personen
Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWAEGebO) (Öffnet in einem neuen Tab)
Weiterführende Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Kipp | Gewerbebestätigungen (F-H / U-Z) | Sachbearbeiterin ProstSchG, Tombola, Reisegewerbe, Preisangaben-Verordnung, Wanderlager, Gewerbeangelegenheiten (F-H / U-Z), Schwarzarbeit | 0331 289-1697 |
Frau Majer | Gewerbebestätigungen (I-R) | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten (I - R), Reisegewerbe, Preisangaben-Verordnung | 0331 289-1692 |
Frau Neumann | Gewerbebestätigungen (A-E) | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten, Reisegewerbe, Preisangaben-Verordnung (A-E), Tombola, Wanderlager, Sportwetten | 0331 289-1690 |
Herr Perevoznikov | Gewerbebestätigungen (S-T) | Sachbearbeiter ProstSchG, Tombola, Reisegewerbe, Preisangaben-Verordnung, Wanderlager, Gewerbeangelegenheiten (S-T), Schwarzarbeit | 0331 289-1695 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |
Links und Downloads
Formulare
- Gewerbe-UmmeldungPDF-Datei574,06 kB
- Beiblatt GewerbeanzeigePDF-Datei251,23 kB
Das "Beiblatt" ist mit der Gewerbeummeldung zusätzlich auszufüllen, sofern eine juristische Person mehr als einen Geschäftsführer hat.
Weitere Links
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