Gewerbeummeldung 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung – GewA 2 - (Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerservice erhältlich.)
  • Personalausweis oder Pass sind vorzulegen
  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personen­gesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten 

        Gebühren

        25,00 Euro - für natürliche und juristische Personen

        Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.

        Weitere Informationen

        Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.