Nebenwohnung - Anmeldung 

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
    Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
  • Der Personalausweis und / oder Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
  • ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
  • ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
    • Sorgerechtsbeschluss oder
    • eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
    • eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

  • ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen:

  • Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
  • Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
  • Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich. 
  • Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung). Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine Erklärung über die bestehende Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen an den Bereich Steuern zu übergeben.
    Weitere Informationen finden Sie unter "ähnliche Produkte / Dienstleistungen: Zweitwohnungsteuer".

Ansprechpartner

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt