§18b Abs. 2 AufenthG – Blaue Karte EU
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Die Blaue Karte setzt ein jährliches Bruttogehalt von 56.800,00 EURO (Stand: 2021) voraus. Wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten (Ärztin/Arzt, Ingenieurswesen, IT, Naturwissenschaft) ist ein jährliches Bruttogehalt von 44.304,00 EURO (Stand: 2021) erforderlich. Fachkraft sind Sie, wenn Sie einen deutschen Hochschulabschluss haben oder wenn Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, erhalten Sie über die Datenbank Anabin: https://anabin.kmk.org/anabin.html. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, sofern Ihre Hochschule dort mit „H+“ und ihr Abschluss als „gleichwertig“ bewertet wurden. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich ein Zeugnisbewertungsverfahren (Hochschulabschluss) vor der Deutschen Kultusministerkonferenz durchlaufen: (https://www.kmk.org/zab/-zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html). Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit entsprechendem Bruttogehalt (56.800,00 EURO Regelberufe/44.304,00 EURO Mangelberufe)
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
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- Artenschutz
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Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Letzte 6 Gehaltsnachweise
- Ausgefülltes Arbeitgeberformular der Bundesagentur für Arbeit
- Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes und ggf. unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Nachweis über den Hochschulabschluss
- Deutscher oder
- Ausländischer (in deutscher Übersetzung)
- Auszug der Datenbank Anabin von Hochschule „H+“ und Einstufung Ihres Abschlusses als „gleichwertig“ oder
- Zeugnisanerkennung oder Gleichwertigkeitsbescheid der deutschen Kultusministerkonferenz
Gebühren
Gebühren
- Ersterteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Zahlungsart
- EC-Karte oder Bar
Onlineantrag Aufenthaltstitel / digital form service residence permit
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000032321.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 21:54