Seit 2013 ist es für Sie im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit möglich, Zulassungsvorgänge in der Landeshauptstadt Potsdam vornehmen zu lassen. Es wird immer ein Kennzeichen der für den Wohnort oder Betriebssitz zuständigen Behörde zugeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Zulassung erfolgt.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die Online-Terminverwaltung vorab den passenden Termin gebucht haben. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte online, telefonisch oder per Mail ab.
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Folgende Zulassungsvorgänge umfasst die erweiterte Zuständigkeit:
- Änderungen von Halterdaten
- Abmeldung eines Fahrzeugs
- Erstzulassung fabrikneues Fahrzeug
- Eintragung technischer Änderungen
- Kurzzeitkennzeichen
- Umschreibung Fahrzeughalter und/oder Wechsel Zulassungsbezirk
- Umzug mit zugelassenen Fahrzeug und Kennzeichenbeibehaltung
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter
- Diebstahl amtliches Kennzeichen
- Einfuhr aus dem Ausland/Ausfuhr aus dem Inland
Ausgenommen sind:
- Zuteilung roter Oldtimerkennzeichen
- Zuteilung roter Dauerkennzeichen für Händler und Prüforganisationen
- Erteilung Wechselkennzeichen
- Ausstellen von Ersatz-Fahrzeugpapieren in Fällen des Verlustes oder Diebstahl
- Verlust von Kennzeichen
- Umschreibung auf einen neuen Halter nach Verlust der Kennzeichen (Umkennzeichnung)
- Ausnahmegenehmigungen gemäß §§ 76 FZV (verkleinerte Kennzeichen)
- Aufbietung der ZB II
- Erteilung Einzelbetriebserlaubnis für Zulassungsfreie-Fahrzeuge
- Erteilung Einzelbetriebserlaubnis nach §13 EG-FGV