Seit dem 13.02.2013 haben Sie aufgrund der zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungen in der Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam durchführen zu lassen.
Für die Bearbeitung von Anträgen innerhalb dieser Erweiterten Zuständigkeit gelten die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde von Montag bis Freitag.
Dazu gehören u. a.:
- Änderung der Fahrzeugdokumente wegen Adress- und/oder Namensänderung
- Änderung technischer Daten in den Fahrzeugdokumenten
- Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Erteilung von Saisonkennzeichen
- Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Umkennzeichnung eines Fahrzeuges bei Diebstahl und auf eigenen Antrag
- Umschreibung mit Umkennzeichnung bei Diebstahl und auf eigenen Antrag
- Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel
- Ummeldung eines in Potsdam-Mittelmark zugelassenen Fahrzeuges auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit und ohne Halterwechsel
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus dem Ausland
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.