Kurzbeschreibung
Der Durchführungsbeschluss des EU-Rates zur Richtlinie 2001/55/EG wurde bis zum 05.03.2025 verlängert. Das bedeutet, dass Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz eine Verlängerung ihres Aufenthaltsrechts bis zum 05.03.2025 erhalten werden.
Derzeit ist noch unklar, wie der EU-Beschluss in Deutschland umgesetzt wird. Die Ausländerbehörde Potsdam wird rechtzeitig auf dieser Internetseite über die Rechtslage informieren. Von individuellen Anfragen und Terminwünschen zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bitten wir daher abzusehen.
Beschreibung
Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Dies reicht von der Einreise über sämtliche Belange des Aufenthalts wie u.a. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Gestattung der Erwerbstätigkeit, Erlaubnis zum Studium etc. bis hin zur Ausreise.
Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit für ausländische Staatsangehörige umgesetzt. Die Regelungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in unterschiedlicher Abstufung aufenthaltsrechtliche Beschränkungen vorsehen, die abhängig sind vom Herkunftsland des Betroffenen, von Aufenthaltsdauer und -grund im Bundesgebiet und Aufenthaltsstatus.
Terminvergabe in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam
Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurde die softwareunterstützte Terminvergabe eingeführt.
Bitte sehen Sie von spontanen Vorsprachen ab und vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen individuellen Termin.
Gern können Sie auch einen Termin per E-Mail vereinbaren. Bitte übermitteln Sie uns mit Ihrer Terminanfrage folgende Angaben in deutscher Sprache:
- Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
- den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).
Als allgemeine Sprechzeiten bleiben derzeit der Dienstag und Donnerstag erhalten. Ab sofort werden Ihre Anliegen an einem Freitag nur noch nach vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.
Besucheradresse
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Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
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