Beschreibung
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.
Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.
Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten
- jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
- unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Hinweise zum "Speed Capture Kiosk"
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)
die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch einen "Speed Capture Kiosk" möglich.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.
Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft
Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.
Am 01.11.2015 - neues Bundesmeldegesetz trat in Kraft
- Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
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Das Bürgerservicecenter der Landehauptstadt Potsdam denkt serviceorientiert und trägt das Siegel ServiceQualität Deutschland.
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Mo |
10:00 – 18:00 Uhr |
Di - Do |
08:00 – 18:00 Uhr |
Fr |
08:00 – 14:00 Uhr |
Sa |
08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie auch das zusätzliche Serviceangebot des "Smart warten" von Montag - Freitag. Die Schalter ohne vorherige Terminvereinbarung stehen im Kellerbereich des Stadthauses zur Verfügung.
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Besucheradresse
Stadthaus
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469
Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469
Potsdam