3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

Beschreibung
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.
Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.
Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten
- montags bis freitags, zu den jeweiligen Öffnungszeiten, direkt an der Infothek des Bürgerservicecenters einen Termin zu vereinbaren
- jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin zu vereinbaren.
Hinweis: Die Möglichkeit, eine Wartenummer am Ticketautomaten zu ziehen, besteht nur noch samstags. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei hohem Publikumsaufkommen der Ticketautomat bereits vor Ablauf der Öffnungszeit abgestellt werden kann, wenn absehbar ist, dass die Abarbeitung der Wartenden die Öffnungszeit weit übersteigt.
Für die Abholung von Personaldokumenten ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte ziehen Sie im Wartebereich eine Aufruf-Nr. - unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft
Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.
Am 01.11.2015 - neues Bundesmeldegesetz trat in Kraft
- Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Das Bürgerservicecenter der Landehauptstadt Potsdam denkt serviceorientiert und trägt das Siegel ServiceQualität Deutschland.
Öffnungszeiten
Mo | 10:00 – 18:00 Uhr |
Di – Do | 08:00 – 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 – 14:00 Uhr |
Sa | 08:00 – 12:00 Uhr (Fundbüro bleibt geschlossen) |
Hinweis zu den Öffnungszeiten an Samstagen
Es wird um Verständnis gebeten, dass bei hohem Publikumsaufkommen der Ticketautomat bereits vor Ablauf der Öffnungszeit abgestellt werden kann, wenn absehbar ist, dass die Abarbeitung der Wartenden die Öffnungszeit weit übersteigt.
Hinweis zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie jeweils am 24. und 31. Dezember bleibt der Bürgerservice geschlossen und schließt jeweils am Gründonnerstag bereits um 16:00 Uhr.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1111 |
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Telefax | +49 331 289-3814 |
E-Mail-Adresse | BuergerserviceRathaus.Potsdamde |
Besucheradresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt PotsdamFriedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam